Das BMF hat einen Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z.B. Bitcoins im Speziellen erarbeitet. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden. Lesen Sie in diesem Beitrag die zentralen Regelungen
Sind die Einheiten einer virtuellen Währung Betriebsvermögen, sind die Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen. Eine Zuordnung und Identifizierung von Einheiten einer virtuellen Währung ist grundsätzlich bis hin zu deren Ursprungstransaktion technisch möglich. Bei der Veräußerung sind grundsätzlich die individuellen - ggf. fortgeführten - Anschaffungskosten der veräußerten Einheiten einer virtuellen Währung abzuziehen.
Beachte Können die individuellen Anschaffungskosten im Einzelfall nicht ermittelt und individuell zugeordnet werden, können diese mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet werden.
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