Kryptowährungen: Wie Sie virtuelle Währungen und sonstige Token in privaten Steuererklärungen angeben

Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, haben mittlerweile schon eine über zehnjährige Historie von Aufschwung und Abschwung hinter sich. Doch was sind Kryptowährungen überhaupt und wie können sie in Deutschland steuerlich eingeordnet werden? Dieser Beitrag beantwortet Ihnen diese Fragen.

Was sind Kryptowährungen?

Als Kryptowährungen werden virtuelle Währungen verstanden, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen. Kryptowährungen werden aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und auf elek­tronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt.

Unter dem allgemein bekannten Begriff der klassischen Kryptowährung ist zwischen Currency Token, Payment Token, Utility Token, Debt Token, Wertpapier, Equity und Security Token zu unterscheiden. Diese Unterscheidung kann am Ende dazu führen, dass eine einjährige oder auf zehn Jahre verlängerte Spekulationsfrist greift, Kapitalertragsteuer abzuführen ist oder sogar Betriebsvermögen entsteht.

Die jeweilige Einordnung hat vor allem steuerliche Konsequenzen. Bei der Zuordnung entstehende Probleme können mit Blick auf die Vielzahl an Token nur schwer pauschal gelöst werden.