LAG Chemnitz, vom 07.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 425/05
ArbG Leipzig, vom 15.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8012/04
Kündigung; Darlegungslast - Minderleistung; personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund; Berechnung der Durchschnittsleistung; Berechnung der Minderleistung bei Qualitätsmängeln (überdurchschnittlich häufige Fehler); Berücksichtigung einer Betriebsvereinbarung über Prämienzahlung; Reduzierung der Vergütung als milderes Mittel; Abmahnung; Weiterbeschäftigung
BAG, Urteil vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 2 AZR 536/06
DRsp Nr. 2008/40004
Kündigung; Darlegungslast - Minderleistung; personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund; Berechnung der Durchschnittsleistung; Berechnung der Minderleistung bei Qualitätsmängeln (überdurchschnittlich häufige Fehler); Berücksichtigung einer Betriebsvereinbarung über Prämienzahlung; Reduzierung der Vergütung als milderes Mittel; Abmahnung; Weiterbeschäftigung
»1. Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet.2. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet.
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