1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Streitig ist die Anwendbarkeit der erweiterten Kürzung gemäß §
Die Klägerin ist eine GmbH, die eigenes Immobilienvermögen (...) hält und verwaltet. Im betrieblichen Anlagevermögen befinden sich außerdem zwei Oldtimer, die als Wertanlage mit Gewinnerzielungsabsicht - Oldtimer I im Jahr 2011 und Oldtimer II im Jahr 2012 - angeschafft worden sind. Mit den Oldtimern wurden bislang keinerlei Erträge - insbesondere nicht in den streitigen Erhebungszeiträumen - erzielt. Der Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag der Klägerin (...).
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