I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 2003 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die Klägerin erwarb in der Zeit vom 4. Januar 2002 bis zum 3. Dezember 2002 über die Börse verzinsliche Schuldverschreibungen eines amerikanischen Telekommunikationsunternehmens im Nennwert von 72 000 EUR. Die Anschaffungskurse lagen zwischen 98,7 % und 99,1 %. Die Anschaffungskosten betrugen ohne Transaktionskosten insgesamt 71 772 EUR. Am 5. Dezember 2003 veräußerte die Klägerin die Anleihen zu einem Kurs von 106,45 % und erzielte daraus einen Veräußerungserlös von insgesamt 76 644 EUR.
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