Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 06.01.2022
S 7106 - 323 - St 171

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 06.01.2022 (S 7106 - 323 - St 171) - DRsp Nr. 2023/80422

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 06.01.2022 - Aktenzeichen S 7106 - 323 - St 171

DRsp Nr. 2023/80422

Umsatzsteuer; Nutzungsänderungen bei Betrieben gewerblicher Art durch die Corona-Krise; Verzicht auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe und einer Vorsteuerkorrektur aus sachlichen Billigkeitsgründen; Meine Verfügung vom 18. März 2021 - Az.: w. o. -

Für die Unterbringung von Corona-Patienten oder für anderweitige Zwecke im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise nutzen Kommunen häufig eigene Sport- und Mehrzweckhallen und anderes eigenes Vermögen. Gehört die Halle bzw. das Vermögen zu einem Betrieb gewerblicher Art der Kommune, führt diese vorübergehend hoheitliche Verwendung regelmäßig zu einer steuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgabe bei der Kommune (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG).