Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 07.07.2020
S 7208 - 25 - St 182

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 07.07.2020 (S 7208 - 25 - St 182) - DRsp Nr. 2020/80345

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 07.07.2020 - Aktenzeichen S 7208 - 25 - St 182

DRsp Nr. 2020/80345

Bemessungsgrundlage für die verbilligte Lieferung von Strom und Gas an Arbeitnehmer

Erhalten Arbeitnehmer von Energieversorgern für Energielieferungen aufgrund von Betriebsvereinbarungen eine Vergünstigung für den Bezug von Strom und/oder Gas, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UStG vor. Abschnitt 1.8 Abs. 6 Satz 4 UStAE gilt nicht für die verbilligte Leistung von Strom und Gas der Energieversorger an ihre Arbeitnehmer.