Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 18.06.2020
S 2334-355-St 215

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 18.06.2020 (S 2334-355-St 215) - DRsp Nr. 2021/80153

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 18.06.2020 - Aktenzeichen S 2334-355-St 215

DRsp Nr. 2021/80153

Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Homeoffice-Tätigkeit infolge der Corona-Pandemie

Zurzeit häufen sich Anfragen in den FÄ betreffend die Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, da von den Arbeitnehmern aufgrund der momentanen Homeoffice-Tätigkeit oftmals keine derartigen Fahrten durchgeführt werden.

Hierzu werden folgende Hinweise gegeben:

Im Bereich der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer sind (derzeit) keine neuen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geplant. Es ist weiterhin das BMF-Schreiben vom 04.04.2018 (BStBl 2018 I S. 592) anzuwenden. Dieses enthält bereits Regelungen, mit denen einer nur geringfügigen Nutzung eines überlassenen Firmenwagens Rechnung getragen werden kann.

Die nachfolgend aufgeführten Rn. beziehen sich jew. auf das vorgenannte BMF-Schreiben.