Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.02.2022
S 2134a-6-St 222/St 221

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.02.2022 (S 2134a-6-St 222/St 221) - DRsp Nr. 2023/80234

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 21.02.2022 - Aktenzeichen S 2134a-6-St 222/St 221

DRsp Nr. 2023/80234

§§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 EStG; ertragsteuerliche Behandlung einer „erworbenen“ Vertragsarztzulassung/kassenärztlichen Zulassung; Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragspraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung

I. Allgemeines

Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 (vom 21. Dezember 1992, BGBl I 1993 S. 2266) bestehen für die Niederlassung von Ärzten Zulassungsbeschränkungen. Dadurch haben Vertragsarztsitze einen gewissen Wert. Sofern durch die Kassenärztliche Vereinigung eine Überversorgung in einem Planungsbereich festgestellt wird, tritt grundsätzlich eine Zulassungssperre ein, wobei freiwerdende Vertragsarztsitze erlöschen.