Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.03.2022
G 1002-6

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.03.2022 (G 1002-6) - DRsp Nr. 2022/80349

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 21.03.2022 - Aktenzeichen G 1002-6

DRsp Nr. 2022/80349

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022; Öffentliche Bekanntmachung

Die niedersächsische Finanzverwaltung hat auf den 1. 1. 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und Äquivalenzbeträge für Grundstücke des Grundvermögens festzustellen.

1. Es ergeht folgende Aufforderung:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Niedersachsen belegenem Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, haben dem zuständigen Finanzamt Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuererklärungen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 2022 bis zum

31. Oktober 2022

nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.

Rechtsgrundlagen: