Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 25.08.2020
S 0160-17-St 144

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 25.08.2020 (S 0160-17-St 144) - DRsp Nr. 2020/80516

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 25.08.2020 - Aktenzeichen S 0160-17-St 144

DRsp Nr. 2020/80516

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen

Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2015 (BStBl 2015 I S. 83) nimmt ausführlich zur Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten/Lebenspartner/-innen sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und geleisteten Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG Stellung. Zur Umsetzung des Schreibens gebe ich folgende Hinweise:

1. Durchführung der Aufteilung von Steuererstattungsansprüchen nach durchgeführter Zusammenveranlagung

Bei der Aufteilung eines Erstattungsanspruchs haben die Veranlagungsstellen und die Einheitlichen Erhebungsstellen (ErSt) eng zusammenzuarbeiten. Für die Berechnung der Aufteilungsbeträge stehen LStN-Vorlagen zur Anrechnung von Vorauszahlungen bei Ehegatten/Lebenspartner/-innen(LStN-Vorlagen/Abgabenordnung_LStN/“Aufteilung_Restguthaben_und_Anrechnung_Vorauszahlungen_bei_Ehegatten“) zur Verfügung.