Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 26.02.2020
S 2170-22-St 227

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 26.02.2020 (S 2170-22-St 227) - DRsp Nr. 2020/80221

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 26.02.2020 - Aktenzeichen S 2170-22-St 227

DRsp Nr. 2020/80221

Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen bzw. Leasingraten oftmals problematisch. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist deshalb grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:

  • Kaufverträge

  • Mietverträge

  • Kauf nach Miete

  • Mietkaufverträge

  • echter Mietkauf

  • unechter Mietkauf

  • Leasingverträge.

1. Kauf nach Miete

Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein Wirtschaftsgut zu einem angemessenen Mietzins abgeschlossen, wobei der Mietvertrag schließlich durch Veräußerung des Wirtschaftsguts zum Zeitwert (= Teilwert) beendet wird. Die gezahlten Mieten haben dabei auf den vereinbarten Kaufpreis keine Auswirkung (es erfolgt keine Anrechnung).

In einem solchen Fall treten ertragsteuerlich folgende Rechtsfolgen ein:

Während der Mietzeit

beim Vermieter beim Mieter
enthält Hinweise zu verschiedenen von der Praxis entwickelten Vertragstypen und deren steuerlicher Behandlung. enthält eine Übersicht über das Finanzierungs-Leasing. enthält eine Übersicht über die steuerliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Finanzierungs-Leasing (bewegliche Wirtschaftsgüter).