Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen - Verfügung vom 27.01.2020
213 - S 7244/1/1-2020/5180

Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen - Verfügung vom 27.01.2020 (213 - S 7244/1/1-2020/5180) - DRsp Nr. 2020/80475

Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen, Verfügung vom 27.01.2020 - Aktenzeichen 213 - S 7244/1/1-2020/5180

DRsp Nr. 2020/80475

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der BahnCard 25/50 und der BahnCard 100

Durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde der Steuersatz für jegliche Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auf 7 v. H. abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG neu).

Nach einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der BahnCard Folgendes: