Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung
BFH, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen XI R 33/91
DRsp Nr. 1996/9665
Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung
»Eine Abfindung liegt nicht vor, wenn maßgeblicher Grund der Leistung die Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist und sie vom neuen Arbeitgeber erbracht wird.«