Leistungsprämien für Mitarbeiter mindern den Gewinn des Wirtschaftsjahres der Zahlung
BFH, Urteil vom 02.12.1992 - Aktenzeichen I R 46/91
DRsp Nr. 1996/11662
Leistungsprämien für Mitarbeiter mindern den Gewinn des Wirtschaftsjahres der Zahlung
»Leistungsprämien, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zahlt, um sie am wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens teilhaben zu lassen, und deren Höhe (auch) vom Ertrag abhängig ist, mindern den Gewinn des Wirtschaftsjahrs, für das sie gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Prämie teilweise nach dem in einem früheren Wirtschaftsjahr bezogenen Arbeitslohn bemißt.«