»1. Für die Annahme der Gewinnerzielungsabsicht einer Ferienwohnanlage ist Voraussetzung, daß der Betrieb von Anfang an nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und nach seinem Zuschnitt nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann.2. Der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Vorgängen im Ausland hat der Steuerpflichtige auch im finanzgerichtlichen Verfahren nachzukommen. «