Lizenzgebühren für Arzneimittelrezepturen als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
BFH, Urteil vom 05.11.1992 - Aktenzeichen I R 41/92
DRsp Nr. 1996/9640
Lizenzgebühren für Arzneimittelrezepturen als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
»1. Überläßt ein im Ausland wohnhafter Erfinder selbst entwickelte Arzneimittelrezepturen einem inländischen Unternehmen zur Nutzung gegen Lizenzgebühren, so erzielt er beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 3EStG).Hatte der Lizenzgeber die Rezepturen seinerseits erworben, so erzielt er beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs. 1 Nr. 6EStG).2. Die Steuerbefreiung der Lizenzgebühren gemäß Art. 12 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 schließt die Erhebung einer Abzugsteuer gemäß 50 a Abs. 4 EStG nicht aus.«