Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27.11.2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage streitig, ob die Zurückweisung der Klägerin, einer Steuerberaterin, als Bevollmächtigte des Beigeladenen in dessen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) rechtswidrig gewesen ist.
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