FG Hamburg - Urteil vom 30.11.2011
4 K 151/10
Normen:
AO § 227; BHO § 59; MOG § 14;

Marktordnungsrecht: Erlass von Zinsen auf Rückforderung der Ausfuhrerstattung

FG Hamburg, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 4 K 151/10

DRsp Nr. 2012/6077

Marktordnungsrecht: Erlass von Zinsen auf Rückforderung der Ausfuhrerstattung

Zum Erlass von Zinsen auf Rückforderung von Ausfuhrerstattung.

Normenkette:

AO § 227; BHO § 59; MOG § 14;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin der "A Gesellschaft mbH" (im Folgenden: GmbH) Erlass von festgesetzten Zinsen in Höhe von rund EUR ....

I.

Die GmbH meldete in den Jahren 1992 und 1993 insgesamt 2.067 Schlachtrinder unter Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattung zur Ausfuhr nach Jordanien an. Nach Vorlage eines Primär- und dreier Sekundärnachweise der Kontroll- und Überwachungsgesellschaft ... (KÜG) gewährte der Beklagte die beantragte Ausfuhrerstattung in Höhe von insgesamt rund ... Mio. DM.

Mit Schreiben vom 13.06.1994 widerrief die KÜG die Nachweisdokumente.

Daraufhin forderte der Beklagte mit Bescheid vom 09.08.1994 die geleistete Ausfuhrerstattung von der GmbH zurück.