LAG Berlin-Brandenburg, vom 05.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1552/13
LAG Berlin-Brandenburg, vom 05.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1628/13
ArbG Berlin, vom 08.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 44 Ca 332/13
Maßgebliche Kündigungsfrist bei vertraglicher VereinbarungVorrang der gesetzlichen Regelung
BAG, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen 2 AZR 280/14
DRsp Nr. 2015/7116
Maßgebliche Kündigungsfrist bei vertraglicher VereinbarungVorrang der gesetzlichen Regelung
Eine vertragliche Kündigungsfrist kann sich gegen die maßgebliche gesetzliche Kündigungsfrist nur durchsetzen, wenn sie in jedem Fall zu einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Es genügt nicht, dass die vertragliche Regelung für die längere Zeit innerhalb eines Kalenderjahres den besseren Schutz gewährt.Orientierungssätze:1. Die einzelvertragliche Vereinbarung einer bestimmten Kündigungsfrist und eines bestimmten Kündigungstermins ist in der Regel als Einheit zu betrachten. Für den Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung ist dieses "Ensemble" ins Verhältnis zur gesetzlichen Bestimmung zu setzen (Gesamtvergleich, auch Ensemble- oder Gruppenvergleich).2. Der Günstigkeitsvergleich zwischen einzelvertraglicher und gesetzlicher Regelung hat abstrakt, dh. entweder schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder spätestens bei Eintritt des Arbeitnehmers in die einschlägige "Stufe" des § 622 Abs. 2BGB zu erfolgen. Es ist nicht auf die konkret ausgesprochene Kündigung abzustellen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.