I. Die am Verfahren beteiligten Steuerpflichtigen sind geschiedene Eheleute. Sie haben drei gemeinsame Kinder, die bei der Mutter, der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), leben. Der Vater (im folgenden Beigeladener) ist auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtet, an seine Kinder Unterhalt in Höhe von monatlich 885,02 DM (jährlich 10.620 DM) zu zahlen. Dieser Verpflichtung kam er nur unregelmäßig nach. Am 31.12.1985 bestand noch ein Rückstand von 7.327,92 DM. Im Streitjahr 1986 wurden auf Grund von Lohnpfändungen Unterhaltszahlungen von 10.477,14 DM geleistet.
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