FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.11.2023
10 K 2671/20
Normen:
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6;

Maßgeblichkeit des Veranlassungsprinzips für die Zuordnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) (hier: Krematorium)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2023 - Aktenzeichen 10 K 2671/20

DRsp Nr. 2024/2809

Maßgeblichkeit des Veranlassungsprinzips für die Zuordnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) (hier: Krematorium)

Tenor

1. Der Körperschaftsteuerbescheid 2017 vom 15. Juli 2022 wird dahingehend abgeändert, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte unter Außerachtlassung von Betriebseinnahmen in Höhe von 307.751,51 € mit -170.461,51 € angesetzt sowie die Körperschaftsteuer mit 0 € festgesetzt wird.

2. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2017 vom 15. Juli 2022 wird dahingehend abgeändert, dass der verbleibende Verlustvortrag um 170.461,51 € erhöht wird.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

4. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

5. Die Revision wird zugelassen.