Soweit der Kläger die Klage in der Revisionsverhandlung mit Zustimmung der Beklagten teilweise - bezüglich des Feststellungsantrags - zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. September 2018 wirkungslos.
Im Übrigen wird das Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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