EuGH - Schlussantrag vom 12.04.2011
Rs. C-180/10
Vorinstanzen:
Naczelny S?d Administrazcyjny [Polen],

Mehrwertsteuer - Steuerpflichtiger - Wirtschaftliche Tätigkeit - Verkauf eines Grundstücks, das als landwirtschaftliches Grundstück erworben und anschließend in ein Baugrundstück umgewandelt wurde

EuGH, Schlussantrag vom 12.04.2011 - Aktenzeichen Rs. C-180/10 - Aktenzeichen Rs. C-181/10

DRsp Nr. 2011/6784

Mehrwertsteuer - Steuerpflichtiger - Wirtschaftliche Tätigkeit - Verkauf eines Grundstücks, das als landwirtschaftliches Grundstück erworben und anschließend in ein Baugrundstück umgewandelt wurde

Tenor:

1. Für die Feststellung, ob eine Person im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das Gemeinsame Mehrwertsteuersystem mehrwertsteuerpflichtig ist, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob die Nutzung des in Rede stehenden Gegenstands in Form seiner allmählichen Veräußerung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen erfolgt, wobei die gesamten Umstände dieses Falles, insbesondere Hinweise auf die Absicht, diese Umsätze wiederholt durchzuführen, zu berücksichtigen sind. Insoweit ist es unerheblich, dass der in Rede stehende Gegenstand nicht mit Verkaufsabsicht erworben wurde oder dass er von seinem Eigentümer gegenüber einer anderen Tätigkeit als derjenigen, aufgrund deren die Person mehrwertsteuerpflichtig ist, als Privatvermögen eingestuft wurde.