Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung (ABl. 2002, L 15, S. 24) Art. 21 Abs. 3;
Fundstellen:
DB 2012, 32
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Rechtbank van eerste aanleg te Brugge (Belgien) - 13.10.2010,
Mehrwertsteuer; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über gesamtschuldnerische Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers bei Warenlieferung aus einem anderen als einem Zolllager bei Gutgläubigkeit, Abwesenheit eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit des Lagerinhabers; Vlaamse Oliemaatschappij NV gegen FOD Financiën
EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - Aktenzeichen Rs. C-499/10
DRsp Nr. 2012/334
Mehrwertsteuer; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über gesamtschuldnerische Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers bei Warenlieferung aus einem anderen als einem Zolllager bei Gutgläubigkeit, Abwesenheit eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit des Lagerinhabers; Vlaamse Oliemaatschappij NV gegen FOD Financiën
Art. 21 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten danach nicht bestimmen können, dass der Inhaber eines anderen Lagers als eines Zolllagers für die Mehrwertsteuer, die auf eine Lieferung von Waren aus diesem Lager gegen Entgelt durch den mehrwertsteuerpflichtigen Eigentümer der Waren anfällt, selbst dann gesamtschuldnerisch haftet, wenn er gutgläubig ist oder ihm weder ein Fehler noch eine Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Tenor:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.