EuGH vom 03.02.2000
Rs C-12/98

Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

EuGH, vom 03.02.2000 - Aktenzeichen Rs C-12/98

DRsp Nr. 2001/1055

Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG gestattet es den Mitgliedstaaten, die Vermietung von Grundstücken durch eine allgemeine Vorschrift der Mehrwertsteuer zu unterwerfen und nur die Vermietung von Grundstücken, die zu Wohnzwecken bestimmt sind, durch eine Ausnahmevorschrift von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Für die Praxis:

In Spanien unterliegt jede Vermietung von Geschäftsräumen der Mehrwertsteuer. Die Vermietung von Gebäudeteilen und Gebäuden einschließlich Garagen und ebenfalls vermieteter Möbel zu Wohnzwecken ist steuerfrei.