I. Für den Antrag der Antragstellerin zu Ziffer 1 gilt folgendes:
1. Die Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide für 2000, 2001 und 2002, jeweils mit Datum vom 20.03.2009, wird ausgesetzt und rückwirkend aufgehoben.
2. Die Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007, jeweils mit Datum vom 20.03.2009, wird ausgesetzt und rückwirkend aufgehoben.
3. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung Nr. 1 des Finanzamts FA 1 vom 21.07.2009 wird aufgehoben.
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