Mietereinbauten als bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 1 InvZulG)
BFH, vom 02.10.1992 - Aktenzeichen III R 25/91
DRsp Nr. 1997/8817
Mietereinbauten als bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 1InvZulG)
»Nach dem derzeit geltenden Investitionszulagengesetz kommt die Zulage im Beitrittsgebiet nur für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Anlagegüter in Betracht. Dazu ist ein zum alten § 19 BerlinFG ergangenes BFH-Urteil von Bedeutung. Danach können Einbauten, die Gebäudebestandteile geworden sind, beim Mieter selbständige aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter sein. Sie sind jedoch nur dann bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie entweder Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteile sind. «