BFH vom 02.10.1992
III R 25/91

Mietereinbauten als bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 1 InvZulG)

BFH, vom 02.10.1992 - Aktenzeichen III R 25/91

DRsp Nr. 1997/8817

Mietereinbauten als bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 1 InvZulG)

»Nach dem derzeit geltenden Investitionszulagengesetz kommt die Zulage im Beitrittsgebiet nur für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Anlagegüter in Betracht. Dazu ist ein zum alten § 19 BerlinFG ergangenes BFH-Urteil von Bedeutung. Danach können Einbauten, die Gebäudebestandteile geworden sind, beim Mieter selbständige aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter sein. Sie sind jedoch nur dann bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie entweder Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteile sind. «