FG Sachsen, vom 02.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 286/07
Minderung der i.R.d. Einkommensteuer als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen Tragens von Versicherungsaufwendungen durch den Ehegatten
BFH, Urteil vom 23.11.2011 - Aktenzeichen III R 76/09
DRsp Nr. 2012/4859
Minderung der i.R.d. Einkommensteuer als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen Tragens von Versicherungsaufwendungen durch den Ehegatten
Die als Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzenden Unterhaltsleistungen, die ein verheiratetes Kind von seinem Ehegatten erhält, sind nicht deshalb zu mindern, weil der Ehegatte Aufwendungen für die Versicherung eines PKW sowie für eine sog. Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung getragen hat.