FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 23.05.2023
6 K 127/16
Normen:
a.F. § 42 AO;

Minderung des zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft um den hinzugerechneten Veräußerungsgewinn

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 23.05.2023 - Aktenzeichen 6 K 127/16

DRsp Nr. 2023/14409

Minderung des zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft um den hinzugerechneten Veräußerungsgewinn

Normenkette:

a.F. § 42 AO;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anwendung des § 42 der Abgabenordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, BStBl. I 2002, 4) AO (a.F.) anlässlich eines Verkaufs von Gesellschaftsanteilen. Zudem ist streitig, in welchem Jahr der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile realisiert wurde.

Die Klägerin ist Organträgerin der A ... mbH (A); der Ergebnisabführungsvertrag wurde am ... 2002 geschlossen und am ... 2014 geändert. Die A ihrerseits ist zu 94,9996 % Anteilseignerin der B GmbH (B) und zugleich ihre Organträgerin; der Ergebnisabführungsvertrag wurde ebenfalls am ... 2002 geschlossen und am ... 2014 geändert.