Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 30.12.2021
S 3900-1#020

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 30.12.2021 (S 3900-1#020) - DRsp Nr. 2022/80121

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Erlass vom 30.12.2021 - Aktenzeichen S 3900-1#020

DRsp Nr. 2022/80121

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nach § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG der nach § 13a Absatz 1 ErbStG zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird.