I. Die Beteiligten streiten um den Vorsteuerabzug aus den Kosten für den Umbau und die Renovierung eines gemischt-genutzten Gebäudes in 2004 (Streitjahr).
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine aus Eheleuten bestehende Grundstücksgemeinschaft. Die Eheleute erwarben am 23. Februar 2004 ein Grundstück mit Wohngebäude (Einfamilienhaus), das sie ab dem 3. Mai 2004 grundlegend umbauten und renovierten. Nach Abschluss der Bauarbeiten bezogen sie das Gebäude am 1. November 2004. Die Ehefrau ist als freie Architektin unternehmerisch tätig und erklärte in 2002 und 2003 Umsätze von 2.000 € und 5.800 €; für die Jahre 2004 bis 2006 gab sie Steuererklärungen über Umsätze von 0 € ab.
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