Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I - 14. Zivilkammer - vom 12. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Beklagten zu 1 wird eine Räumungsfrist bis 30. Juni 2012 gewährt.
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