BFH - Beschluss vom 20.10.2010
I R 62/08
Normen:
EStG 2002 § 15 Abs. 4 S. 6, 7; StVergAbG i.d.F. des; EStG 2002 § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 09.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 406/04

Möglichkeit des Abzugs eines auf der Bewertung einer stillen Beteiligung am Unternehmen einer Kapitalgesellschaft in der Bilanz einer anderen Kapitalgesellschaft mit einem niedrigeren Teilwert beruhenden Verlustes; Vereinbarkeit eines alleinigen Auschlusses des Verlustabzugs für die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG 2002) i.d.F. des Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) mit Art. 3 Abs. 1 GG; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 15 Abs. 4 S. 6, 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG auf im Veranlagungszeitraum 2003 entstandene und auf einer im Februar 2002 vereinbarten stillen Beteiligung beruhende Verluste

BFH, Beschluss vom 20.10.2010 - Aktenzeichen I R 62/08

DRsp Nr. 2010/22347

Möglichkeit des Abzugs eines auf der Bewertung einer stillen Beteiligung am Unternehmen einer Kapitalgesellschaft in der Bilanz einer anderen Kapitalgesellschaft mit einem niedrigeren Teilwert beruhenden Verlustes; Vereinbarkeit eines alleinigen Auschlusses des Verlustabzugs für die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG 2002) i.d.F. des Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) mit Art. 3 Abs. 1 GG; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des § 15 Abs. 4 S. 6, 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG auf im Veranlagungszeitraum 2003 entstandene und auf einer im Februar 2002 vereinbarten stillen Beteiligung beruhende Verluste

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Schließt § 15 Abs. 4 Satz 6 und 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG den Abzug eines Verlustes aus, der darauf beruht, dass eine Kapitalgesellschaft eine stille Beteiligung am Unternehmen einer anderen Kapitalgesellschaft in ihrer Bilanz gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002 mit dem niedrigeren Teilwert bewertet? 2. Ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 15 Abs. 4 Satz 6 und 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG einen Abzug von Verlusten nur für die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft ausschließen?