FG Düsseldorf, vom 21.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4305/07
Möglichkeit einer nachträglichen Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der auf einer Forderungsanmeldung zugrunde liegenden Steuerberechnung durch einen Insolvenzverwalter; Prüfungspflichten und Handlungspflichten eines Insolvenzverwalters bei Zugrundelegen der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle bzgl. Steuerberechnung gem. §§ 16 ff. UStG
BFH, Urteil vom 24.11.2011 - Aktenzeichen V R 20/10
DRsp Nr. 2012/6771
Möglichkeit einer nachträglichen Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der auf einer Forderungsanmeldung zugrunde liegenden Steuerberechnung durch einen Insolvenzverwalter; Prüfungspflichten und Handlungspflichten eines Insolvenzverwalters bei Zugrundelegen der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle bzgl. Steuerberechnung gem. §§ 16 ff. UStG
NV: § 178 Abs. 3InsO ist dahingehend einschränkend auszulegen, dass der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dieselbe Wirkung wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185InsO i.V.m. § 251 Abs. 3AO zukommt und kann daher wie diese unter den Voraussetzungen des § 130AO geändert werden.