Zu entscheiden ist noch, ob negative Einkünfte aus Vermietung einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben drei in der Ausbildung befindliche Kinder (* 1981, 1984 und 1987). Die Kläger erzielen Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit als Rechtsanwalt und Notar sowie als Angestellte. Außerdem erzielen sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|