FG Münster - Urteil vom 22.09.2011
2 K 2779/06 E,F
Normen:
EStG § 52 Abs 3 Satz 2; FZA Art 21; FZA Art 16; EStG § 2a;

Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

FG Münster, Urteil vom 22.09.2011 - Aktenzeichen 2 K 2779/06 E,F

DRsp Nr. 2012/17033

Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

1) Negative Einkünfte aus der Vermietung einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung dürfen gemäß § 2a EStG i.d.F. des JStG 2009 nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. 2) Ein Anspruch auf Verrechnung negativer Vermietungseinkünfte ergibt sich weder aus einer Gleichstellung mit den Mitgliedstaaten der EU noch aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie der Schweiz andererseits.

Normenkette:

EStG § 52 Abs 3 Satz 2; FZA Art 21; FZA Art 16; EStG § 2a;

Tatbestand

Zu entscheiden ist noch, ob negative Einkünfte aus Vermietung einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung steuermindernd zu berücksichtigen sind.

Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben drei in der Ausbildung befindliche Kinder (* 1981, 1984 und 1987). Die Kläger erzielen Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit als Rechtsanwalt und Notar sowie als Angestellte. Außerdem erzielen sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.