Neue Fortbildungsprüfung Fachassistenz Digitalisierung und IT-Prozesse

Im Herbst dieses Jahres werden sie starten, die ersten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die neue Fortbildungsprüfung FAIT (Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse). Was hat es mit dieser neuen Qualifikation auf sich? An wen richtet sich diese Prüfung? Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen? Alles Wissenswerte zur neuen Fortbildungsprüfung haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst.

Sicheren Umgang mit digitalen Prozessen lernen

Mit der neuen Fortbildung sollen Steuerfachangestellte in kleinen und mittleren Kanzleien ein Verständnis digitaler Prozesse erhalten und im Kanzleialltag sicher damit umgehen können. In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für die und mit der Kanzleileitung zu überwachen und zu steuern.

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Zulassungsvoraussetzungen

Ausbildung

Dauer prakt. Tätigkeit

erfolgreiche Steuerfachangestelltenprüfung

1 Jahr

abgeschlossenes dreijähriges Studium

1 Jahr

gleichwertige Berufsausbildung

2 Jahre

ohne entsprechende Berufsausbildung

3 Jahre

Das sind die Prüfungsinhalte

In fachlicher Hinsicht sollen folgende Kenntnisse bei Prüfungsteilnehmern vorhanden sein: