Im Herbst dieses Jahres werden sie starten, die ersten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die neue Fortbildungsprüfung FAIT (Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse). Was hat es mit dieser neuen Qualifikation auf sich? An wen richtet sich diese Prüfung? Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen? Alles Wissenswerte zur neuen Fortbildungsprüfung haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst.
Mit der neuen Fortbildung sollen Steuerfachangestellte in kleinen und mittleren Kanzleien ein Verständnis digitaler Prozesse erhalten und im Kanzleialltag sicher damit umgehen können. In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für die und mit der Kanzleileitung zu überwachen und zu steuern.
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Ausbildung | Dauer prakt. Tätigkeit |
---|---|
erfolgreiche Steuerfachangestelltenprüfung | 1 Jahr |
abgeschlossenes dreijähriges Studium | 1 Jahr |
gleichwertige Berufsausbildung | 2 Jahre |
ohne entsprechende Berufsausbildung | 3 Jahre |
In fachlicher Hinsicht sollen folgende Kenntnisse bei Prüfungsteilnehmern vorhanden sein:
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