BGH - Urteil vom 07.05.2015
IX ZR 186/14
Normen:
BGB § 675 Abs. 1; EStG § 34;
Fundstellen:
AO-StB 2015, 262
BFH/NV 2015, 1326
DB 2015, 1595
DB 2015, 8
DStR 2015, 2094
DStRE 2016, 61
MDR 2015, 827
NJW 2015, 2326
VersR 2015, 1526
WM 2015, 2067
ZIP 2015, 2378
wistra 2015, 399
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 05.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 8/13
OLG Schleswig, vom 18.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 U 21/14

Nichtbestehen der Pflicht eines Steuerberaters zum Hinweis auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung

BGH, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen IX ZR 186/14

DRsp Nr. 2015/10631

Nichtbestehen der Pflicht eines Steuerberaters zum Hinweis auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung

Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 18. Juli 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 675 Abs. 1; EStG § 34;

Tatbestand