I. An den Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts wird gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgende Anfrage gerichtet:
Wird an der seit dem Urteil vom 22. November 2012 (-
II. Das Verfahren wird ausgesetzt.
A. Sachverhalt
1. 2.
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