Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. November 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Er fordert von der Beklagten die Zahlung restlicher Provisionen für von der Schuldnerin vermittelte Zeitschriftenbelieferungsverträge.
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