Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen
BFH, Urteil vom 21.05.1992 - Aktenzeichen IV R 70/91
DRsp Nr. 1996/11573
Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen
»Bei einem Publizisten können grundsätzlich nur Aufwendungen für Fachbücher, nicht dagegen für Bücher allgemeinbildenden Inhalts als Betriebsausgaben anerkannt werden; dies gilt auch, wenn diese Bücher bei der Abfassung einer eigenen Veröffentlichung mitherangezogen worden sind.«