Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 19.04.2012
S 0338

Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 19.04.2012 (S 0338) - DRsp Nr. 2012/80524

Oberste Finanzbehörden der Länder, Schreiben vom 19.04.2012 - Aktenzeichen S 0338

DRsp Nr. 2012/80524

Vorläufige Einheitswertfeststellungen und vorläufige Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags

Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke (§ 19 Abs. 1, §§ 68 und 70, § 129 Abs. 2 BewG) sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß sind, vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO durchzuführen. In die Bescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen:

Einheitswertfeststellungen: