OFD Berlin - Verfügung vom 09.10.2003
St 128 - S 2303 - 5/91

OFD Berlin - Verfügung vom 09.10.2003 (St 128 - S 2303 - 5/91) - DRsp Nr. 2008/87475

OFD Berlin, Verfügung vom 09.10.2003 - Aktenzeichen St 128 - S 2303 - 5/91

DRsp Nr. 2008/87475

§ 50a EStG; Steuerabzug; Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Haftungs- oder Nachforderungsbescheid; Bereitstellung von PC-Vorlagen

1. Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Haftungs- oder Nachforderungsbescheid

Bei den Abzugsteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Abzugsteuer nach § 50a EStG), war die Frage nach der Art des Verwaltungsaktes, mit dem der Abzugsverpflichtete in den Fällen in Anspruch genommen werden konnte, in denen er seiner Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen ist, strittig. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer hat der BFH mit Urteil vom 13.09.2000, I R 61/99 in BStBl 2001 II S. 67 entschieden, dass der Abzugsverpflichtete, der keine Anmeldung zur Kapitalertragsteuer abgegeben hat, vom Finanzamt durch einen Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen werden könne.