OFD Berlin - Verfügung vom 22.05.2003
St 178 - S 2430 - 1/03 -

OFD Berlin - Verfügung vom 22.05.2003 (St 178 - S 2430 - 1/03 -) - DRsp Nr. 2008/83376

OFD Berlin, Verfügung vom 22.05.2003 - Aktenzeichen St 178 - S 2430 - 1/03 -

DRsp Nr. 2008/83376

VermBG Beiträge zum Erwerb von Miteigentum an sogenannten Immobilienspargesellschaften

Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, inwieweit vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer an eine Treuhandgesellschaft zum Erwerb von Immobilienanteilen zahlen, ohne dass sie selbst als Grundstückseigentümer eingetragen sind, sparzulagenbegünstigt i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 5 des 5. VermBG sind.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass solche Treuhandfälle keine förderfähigen Anlagen i. S. des 5. VermBG darstellen, weil der erforderliche Anlegerschutz nicht gewährleistet ist. Seit 1994 setzt der Anlegerschutz im 5. VermBG grundsätzlich die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen bei staatlich kontrollierten Einrichtungen (Banken, Versicherungen) voraus. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen