Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, inwieweit vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer an eine Treuhandgesellschaft zum Erwerb von Immobilienanteilen zahlen, ohne dass sie selbst als Grundstückseigentümer eingetragen sind, sparzulagenbegünstigt i. S. des §
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass solche Treuhandfälle keine förderfähigen Anlagen i. S. des
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