OFD-Berlin vom 25.03.2003 - St 174 - S 2222 - 3/02
Zu der Frage, in welcher Höhe und zu welchem Stichtag der Wechselkurs im Rahmen der Mindesteigenbeitragsberechnung (§ 86 EStG) zwischen einer fremden und der inländischen Währung festzulegen ist, nahm das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
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