Zum 1. Februar 2006 wird das Finanzamt Riesa geschlossen und das Finanzamt Meißen für alle Städte und Gemeinden der Landkreise Meißen und Riesa-Großenhain zuständig.
Die Vorgangsbearbeitung für Bürger, Unternehmen, selbstständig Tätige und Vereine aus den Städten bzw. Gemeinden des Landkreises Riesa-Großenhain (bisher Finanzamt Riesa)
Ebersbach | Glaubitz | Gröditz |
Großenhain | Hirschstein | Lampertswalde |
Nauwalde | Nünchritz | Priestewitz |
Riesa | Röderaue | Schönfeld |
Stauchitz | Strehla | Tauscha |
Thiendorf | Weißig | Wildenhain |
Wülknitz | Zabeltitz | Zeithain |
und | ||
des Landkreises Meißen (bisher Finanzamt Dresden II) | ||
Moritzburg | Radebeul | Radeburg |
wird neu vom Finanzamt Meißen übernommen.
Die Vorbereitung und Durchführung des Umzuges erfolgt in der Zeit vom 09. Januar bis 27. Januar 2006. Die neue Finanzamtszuständigkeitsverordnung tritt zum 1. Februar 2006 in Kraft.
Von der Umstellung betroffene Steuerpflichtige erhalten ab dem 23. Januar 2006 eine neue Steuernummer, die auf dem Postweg übersandt wird.
Gleichzeitig mit den o. g. Änderungen bezieht das Finanzamt Meißen ab dem 23. Januar 2006 sanierte Räume in der Heinrich-Heine-Straße 23, Meißen (ehemalige Kaserne Meißen-Zaschendorf).
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