Nach der Verfügung vom 22.05.2001, Az.: S 0550 - 441/1 - St 24 sind seit dem 01.01.2001 Forderungsverzichte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit dem Erlassbuchungstext (BT) 35 zu erfassen. Mit Verfügung vom 28.01.2002, Az.: S 0550 - 441/3 - St 24, wurde geregelt, dass ab 01.01.2002 auch Erlasse im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren mit Buchungstext 35 zu verbuchen sind.
In einem Insolvenzplan oder einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans kann geregelt sein, dass dem Finanzamt der Teil der Steuerforderungen, auf den es nicht verzichtet, in mehreren Raten zugeht. Dies hat zur Folge, dass sich insofern die Fälligkeiten der dem Finanzamt zustehenden Teilzahlungen verschieben. Diese Verschiebung der Fälligkeit war entsprechend der Verfügung vom 22.05.2001 intern als Stundung mit BT 54 zu erfassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|