OFD Chemnitz - Verfügung vom 05.12.2003
S 0550 - 441/5 - St 21

OFD Chemnitz - Verfügung vom 05.12.2003 (S 0550 - 441/5 - St 21) - DRsp Nr. 2008/87239

OFD Chemnitz, Verfügung vom 05.12.2003 - Aktenzeichen S 0550 - 441/5 - St 21

DRsp Nr. 2008/87239

§ 251 AO; Verbuchung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzplanes, eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens bzw. eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ; Einführung eines Buchungstextes für Insolvenzstundungen

1. Allgemeines

Nach der Verfügung vom 22.05.2001, Az.: S 0550 - 441/1 - St 24 sind seit dem 01.01.2001 Forderungsverzichte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit dem Erlassbuchungstext (BT) 35 zu erfassen. Mit Verfügung vom 28.01.2002, Az.: S 0550 - 441/3 - St 24, wurde geregelt, dass ab 01.01.2002 auch Erlasse im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren mit Buchungstext 35 zu verbuchen sind.

In einem Insolvenzplan oder einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans kann geregelt sein, dass dem Finanzamt der Teil der Steuerforderungen, auf den es nicht verzichtet, in mehreren Raten zugeht. Dies hat zur Folge, dass sich insofern die Fälligkeiten der dem Finanzamt zustehenden Teilzahlungen verschieben. Diese Verschiebung der Fälligkeit war entsprechend der Verfügung vom 22.05.2001 intern als Stundung mit BT 54 zu erfassen.

2. Neuer Buchungstext für Insolvenzstundungen