OFD Chemnitz - Verfügung vom 23.05.2003
S 2351 - 28/17-St 22

OFD Chemnitz - Verfügung vom 23.05.2003 (S 2351 - 28/17-St 22) - DRsp Nr. 2008/83377

OFD Chemnitz, Verfügung vom 23.05.2003 - Aktenzeichen S 2351 - 28/17-St 22

DRsp Nr. 2008/83377

Entfernungspauschale; Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Zu den gegenwärtig bekannten o. g. Verfahren teilt die OFD Folgendes mit:

Finanzgerichte

Fragen zur Entfernungspauschale sind Gegenstand von Verfahren vor verschiedenen Finanzgerichten, u. a. in Sachsen - Az. 1 K 1774/02, Az. 7 K 1784/02 (vorher 6 K 1784/02) - oder Brandenburg. Die OFD weist darauf hin, dass auf Grund anhängiger FG-Verfahren keinRuhen des Verfahrens zu gewähren ist.

Bundesfinanzhof

Mit Beschluss vom 01.04.2003 hat der Bundesfinanzhof eine Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Az. NZB VI B 23/03 als unbegründet zurückgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05.02.2003, Az. VIII K 6017/02 E zur Überlassung eines Betriebsfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.