OFD Cottbus - Verfügung vom 06.02.2003
S 7306 - 0004 - St 244

OFD Cottbus - Verfügung vom 06.02.2003 (S 7306 - 0004 - St 244) - DRsp Nr. 2008/83445

OFD Cottbus, Verfügung vom 06.02.2003 - Aktenzeichen S 7306 - 0004 - St 244

DRsp Nr. 2008/83445

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Schreiben vom 19.11.2002 IV B 7 - S 7306 - 25/02; Verfügung vom 15.01.2001 S 7306 - 0004 - St 244

Anlage(n) 1

Die OFD übersendet das o.g. BMF-Schreiben zur Kenntnisnahme und Beachtung.

Ergänzend weist die OFD auf Folgendes hin:

Die bisherige Praxis, nach der regelmäßig bei gleicher Bauart die Gesamtvorsteuem eines errichteten Gebäudes als Vorsteuem i. S. des § 15 Abs. 4 UStG angesehen wurden, mit der Folge, dass sämtliche Vorsteuern nach der Nutzfläche aufgeteilt wurden, bittet die OFD nicht mehr anzuwenden. Künftig sind die gesetzlichen Grundsätze konsequent zu beachten.

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