OFD Düsseldorf - Verfügung vom 13.01.2005
S 1301 A - Irl - St 131

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 13.01.2005 (S 1301 A - Irl - St 131) - DRsp Nr. 2008/88520

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 13.01.2005 - Aktenzeichen S 1301 A - Irl - St 131

DRsp Nr. 2008/88520

Gestaltungsmissbrauch durch die Einschaltung von Kapitalgesellschaften in Irland

Nach dem Inhalt des vorstehend bezeichneten BMF-Schreibens vom 28.12.2004 ist Einsprüchen gegen Steuerfestsetzungen, die auf dem Vorwurf missbräuchlicher Zwischenschaltung irischer Kapitalanlagegesellschaften beruhen, im Hinblick auf das o.a. BFH-Urteil vom 25.02.2004 grundsätzlich abzuhelfen. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass es sich bei der in Irland ansässigen Gesellschaft um eine funktionslose Basisgesellschaft handelt bzw. die Kapitalanlagegesellschaft nicht auf eine gewisse Dauer angelegt ist und auch nicht über ein Mindestmaß an personeller und sachlicher Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Geschäftstätigkeit verfügt (vgl. auch BFH-Urteil vom 25.02.2004, a.a.O.).